Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der GIANMET GmbH gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Offerten der GIANMET GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der GIANMET GmbH, durch die schriftliche Annahme einer Offerte durch den Auftraggeber oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu Anpassungen von Preis und Ausführungsfristen führen und werden dem Auftraggeber entsprechend mitgeteilt.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.
Im vereinbarten Preis sind ausschliesslich die in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen enthalten.
Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten sowie Leistungen, die aufgrund von Änderungen, zusätzlichen Wünschen des Kunden, unzutreffenden Angaben oder nicht erkennbaren Gegebenheiten vor Ort erforderlich werden, können zusätzlich verrechnet werden.
Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs durch den Kunden können zu Mehrkosten und einer Anpassung der Ausführungs- oder Liefertermine führen.
Zusatzarbeiten und Mehraufwendungen werden nach vereinbartem Preis oder, sofern kein Preis vereinbart wurde, nach effektivem Aufwand zu den jeweils geltenden Ansätzen der GIANMET GmbH verrechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Masse, Pläne, Angaben und sonstige Unterlagen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Erfolgt das Ausmass durch die GIANMET GmbH, bilden die dabei festgestellten tatsächlichen Gegebenheiten die Grundlage für die Herstellung.
Vom Kunden freigegebene Pläne, Zeichnungen, Konstruktionen, Materialien, Farben und Ausführungen gelten als genehmigt. Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzlich verrechnet werden.
Erkennt die GIANMET GmbH Fehler, Unklarheiten oder Widersprüche in den vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Angaben oder Unterlagen, weist sie den Kunden im Rahmen des Zumutbaren darauf hin.
Der Kunde sorgt dafür, dass die für die Ausführung notwendigen Voraussetzungen am Montageort rechtzeitig gegeben sind.
Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter und zugänglicher Arbeitsbereich sowie, soweit erforderlich, Strom, Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten und die Möglichkeit zur sicheren Durchführung der Arbeiten.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund unzureichender bauseitiger Voraussetzungen können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
Angegebene Liefer-, Herstellungs- und Montagetermine gelten grundsätzlich als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, welche die GIANMET GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Lieferengpässe, Transportstörungen, behördliche Massnahmen, aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder Verzögerungen durch Dritte, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, das Werk innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel der GIANMET GmbH mitzuteilen.
Geringfügige Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die GIANMET GmbH gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglich vereinbarten Eigenschaften.
Festgestellte Mängel sind der GIANMET GmbH möglichst rasch schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln ist der GIANMET GmbH zunächst Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nachzubessern.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aufgrund von unsachgemässer Nutzung, normaler Abnutzung, mangelnder Wartung, Eingriffen durch Dritte oder Umständen, welche nicht durch die GIANMET GmbH verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Metall, Holz, Glas, Naturprodukten, Beschichtungen und anderen Materialien können produktions-, material- oder chargenbedingte Unterschiede in Struktur, Farbe und Oberfläche auftreten.
Solche branchenüblichen und technisch unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Gelieferte bewegliche Waren bleiben, soweit rechtlich zulässig und ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart und eingetragen werden kann, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GIANMET GmbH.
Die GIANMET GmbH ist berechtigt, die für die Eintragung eines Eigentumsvorbehalts erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei grösseren Aufträgen kann die GIANMET GmbH Akonto- oder Vorauszahlungen verlangen. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug.
Die GIANMET GmbH ist berechtigt, einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verzugszins sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
Bei ausstehenden fälligen Zahlungen kann die GIANMET GmbH weitere Arbeiten und Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen aussetzen, soweit dies nach den Umständen zulässig ist.
Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen undentstandenen Kosten zu bezahlen.
Dazu können insbesondere Planungsleistungen, Arbeitsaufwand, bereits beschafftes Material, speziellangefertigte Bauteile sowie nicht mehr stornierbare Bestellungen und Leistungen Dritter gehören.
Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die GIANMET GmbH haftet für Schäden, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend besteht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsausfälle, ausgeschlossen.
Eine Haftung für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Angaben, Pläne, Vorgaben oder Anweisungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Pläne, Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Konzepte, Offerten und sonstige von der GIANMET GmbH erstellte Unterlagen bleiben, soweit entsprechende Rechte bestehen und nichts anderes vereinbart wurde, geistiges Eigentum der GIANMET GmbH.
Sie dürfen ohne Zustimmung der GIANMET GmbH nicht für andere Projekte verwendet oder an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden.
Die GIANMET GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung eines Auftrags geeignete Subunternehmer, Lieferanten und andere Dritte beizuziehen.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet.
Daten können insbesondere bearbeitet werden, soweit dies für Offerten, Vertragsabwicklung, Projektplanung, Buchhaltung, Kommunikation und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Einzelheiten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch eine Regelung ersetzt, welche ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der GIANMET GmbH und ihren Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlichzulässig, der Sitz der GIANMET GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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